Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse verschiedener Brandmelder empfängt, auswertet und dann reagiert. Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z. B.:
Weiterleitung einer Brandmeldung an eine ständig besetzte Leitstelle zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr
Auslösung einer internen Alarmierung, um Personen zu warnen
Auslösung einer Alarmierung zur Evakuierung eines Objektes
Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen
Schließen von Brandschutzabschlüssen
Ansteuerung von Aufzügen, Fahrtreppen .....
Zur Erkennung von (Brand-)Ereignissen können automatische Melder mit einer Detektierung unterschiedlicher Kenngrößen ( z. B. Rauch, Temperatur, Flammen ) eingesetzt werden. Auch eine Feuerlöschanlage ( z.B. Sprinkler) kann zum Detektieren eines Brandes dienen.
Brandmeldeanlagen werden in der Regel in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern sowie in sonstigen öffentlichen Einrichtungen installiert. Die Einbaupflicht einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Gründen zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.
In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 Teil 1 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die einzelnen Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN EN 54 (Teile 1 bis 31)Teil 2 definiert.
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